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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.03.2009 - 2 W 28/09   

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https://dejure.org/2009,13359
OLG Köln, 27.03.2009 - 2 W 28/09 (https://dejure.org/2009,13359)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.03.2009 - 2 W 28/09 (https://dejure.org/2009,13359)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. März 2009 - 2 W 28/09 (https://dejure.org/2009,13359)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 93; ; ZPO § 99 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 44; ; GKG § 63 Abs. 2; ; GKG § 63 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Veranlassung zur Klageerhebung bei einer Stufenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 11.11.2008 - 27 O 397/07
    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2009 - 2 W 28/09
    Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 19. November 2008 wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels die Kostenentscheidung in dem Urteil des Einzelrichters der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11. November 2008 - 27 O 397/07 - teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Unter Abänderung der Festsetzung des Streitwerts in dem Teilanerkenntnis- und Kostenschlussurteil des Einzelrichters der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11. November 2008 - 27 O 397/07 - wird der für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebliche Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren von Amts wegen auf 59.032,00 EUR festgesetzt.

  • OLG Bremen, 24.11.2021 - 5 W 37/21

    Sofortiges Anerkenntnis im Rahmen der Leistungsstufe einer Stufenklage -

    Insoweit bezieht sich die Kammer auf eine Entscheidung des OLG Köln vom 27.03.2009 (BeckRS 2009, 19734).

    Insoweit hat das Landgericht gemeint, bei der Prüfung der Frage der Veranlassung zur Klageerhebung sei auf den Übergang zur Leistungsstufe abzustellen und sich insoweit auf eine Entscheidung des OLG Köln (Beschl. vom 27.03.2009, 2 W 28/09 - juris) bezogen, in der tatsächlich die Auffassung vertreten wird, der Kläger einer Stufenklage sei verpflichtet, den Beklagte vor Übergang zum Leistungsantrag außergerichtlich zur Zahlung aufzufordern.

  • OLG Bamberg, 24.03.2020 - 1 W 13/20

    Sofortiges Anerkenntnis bei Stufenklage - Maßgeblicher Zeitpunkt für den Anlass

    Danach hat ein Kläger, der innerhalb einer rechtshängigen Stufenklage nach der Auskunftserteilung durch den Beklagten unmittelbar den bezifferten Zahlungsanspruch gerichtlich geltend macht, ohne den Beklagten zunächst außerprozessual zur Zahlung aufgefordert zu haben, bei sofortigem Anerkenntnis des Beklagten die darauf entfallenden Verfahrenskosten selbst zu tragen, da der Beklagte insoweit keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2009, Az. 2 W 28/09 - Juris, Rdnr. 4, 5, zur Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten; OLG Bamberg, Beschluss vom 02.09.1988, Az. 7 WF 83/88 - Juris, betreffend eine Unterhaltssache; OLG München, Beschluss vom 31.03.1992, Az. 2 WF 549/92 - Juris).

    Der Entscheidung des OLG Köln vom 27.03.2009 (Az. 2 W 28/09) wiederum lag zugrunde, dass der dortige Beklagte bereits unmittelbar nach Zustellung der Stufenklage sowohl den Auskunftsantrag als auch den - noch nicht bezifferten - Leistungsantrag anerkannt und damit hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht hat, grundsätzlich zu einer Zahlung bereit zu sein.

  • OLG Stuttgart, 24.10.2022 - 19 W 30/22

    Nachlasssache: Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Vielmehr kommt es für die Frage, ob ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO erfolgt ist, namentlich ob ein Beklagter keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat, grundsätzlich auf das Verhalten des Beklagten vor der Erhebung der Stufenklage als solcher und nicht auf das Verhalten vor der jeweiligen Stufe an (vgl. zutreffend mit ausführlicher Begründung: OLG Bamberg, Beschluss vom 24. März 2020 - 1 W 13/20 -, Rn. 20, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 17 W 844/13 -, Rn. 7, juris; a. A. etwa ohne überzeugende Begründung: OLG Köln, Beschluss vom 27. März 2009 - 2 W 28/09 -, Rn. 4, juris: bei Anerkenntnissen im Rahmen von Stufenklagen sei die Prüfung nach § 93 ZPO für jede Stufe gesondert vorzunehmen).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - I-2 W 28/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8766
OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - I-2 W 28/09 (https://dejure.org/2009,8766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.2009 - I-2 W 28/09 (https://dejure.org/2009,8766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - I-2 W 28/09 (https://dejure.org/2009,8766)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten für den Kauf oder die Anfertigung eines Modells des Gegenstands einer Erfindung im Patentverletzungsrechtsstreit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 15.07.1985 - 3 ZA (pat) 13/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 2 W 28/09
    Aufwendungen für den Ankauf oder Bau von Modellen oder anderen Demonstrationshilfen, die lediglich zur Erläuterung des Parteivortrags sachdienlich sind, jedoch nicht im Wege förmlicher Beweiserhebung zur Feststellung streitiger Tatsachen in das Verfahren eingeführt werden, sind hierbei regelmäßig nicht im Sinne dieser Vorschrift zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig und damit im Kostenfestsetzungsverfahren nicht erstattungsfähig (vgl. BPatG, Beschl. v. 15.07.1985 - 3 ZA (pat) 13/85, BlPMZ 1986, 39; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 80 PatG Rdnr. 83; Schulte, PatG, 8. Aufl., § 80 Rdnr. 88; Albrecht/Hoffmann, Die Vergütung des Patentanwalts, 2009, Rdnr. 731; vgl. a. Benkard/Schäfers, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 80 PatG Rdnr. 54).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2010 - 2 W 32/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für Aufwendungen von Privatgutachtern;

    Die Erstattungsfähigkeit von Kosten für den Kauf oder die Anfertigung eines Modells des Gegenstands der Erfindung oder - wie hier - der als patentverletzend beanstandeten Ausführungsform in einem Patentverletzungsrechtsstreit setzt ebenfalls voraus, dass die Anfertigung des betreffenden Modells nicht nur prozessbezogen erfolgt ist, sondern dessen Präsentation darüber hinaus zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig war (Senat, InstGE 11, 121 - Maisgebiss-Modell).

    Aufwendungen für den Ankauf oder Bau von Modellen oder anderen Demonstrationshilfen, die lediglich zur Erläuterung des Parteivortrags sachdienlich sind, jedoch nicht im Wege förmlicher Beweiserhebung zur Feststellung streitiger Tatsachen in das Verfahren eingeführt werden, sind hierbei regelmäßig nicht im Sinne dieser Vorschrift zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig und damit im Kostenfestsetzungsverfahren nicht erstattungsfähig (vgl. BPatG, Beschl. v. 15.07.1985 - 3 ZA (pat) 13/85, BlPMZ 1986, 39; Senat, InstGE 11, 121 f. - Maisgebiss-Modell; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 80 PatG Rdnr. 83; Schulte, PatG,8. Aufl., § 80 Rdnr. 88; Albrecht/Hoffmann, Die Vergütung des Patentanwalts, 2009, Rdnr. 731; vgl. a. Benkard/Schäfers, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 80 PatG Rdnr. 54).

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.07.2009 - 2 W 28/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26228
OLG Schleswig, 15.07.2009 - 2 W 28/09 (https://dejure.org/2009,26228)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.07.2009 - 2 W 28/09 (https://dejure.org/2009,26228)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 2 W 28/09 (https://dejure.org/2009,26228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auftragserteilung durch Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung hinsichtlich der Sanierung einer Wand im Bereich eines Balkons; Rückgriff auf allgemeine Auftragsregelungen bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 Wohnungseigentümergesetz (WEG)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweitbeschluss: Aufhebung beschlossener Sanierung möglich?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entspricht die Nichtausführung eines beschlossenen Vollwärmeschutzes aufgrund abändernden Zweitbeschlusses ordnungsgemäßer Verwaltung? (IMR 2010, 57)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 710
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2009 - 2 W 28/09
    Ein abändernder Zweitbeschluss über eine bereits geregelte Angelegenheit ist aufgrund der autonomen Beschlusszuständigkeit der Gemeinschaft zulässig, wenn er aus sich heraus einwandfrei ist und schutzwürdige Belange einzelner aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses beachtet (vgl. nur BGHZ 148, 335; Bub in: Staudinger, 2005, § 23 WEG Rn. 122).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Zwar schließt das Notgeschäftsführungsrecht einen solchen Anspruch des Wohnungseigentümers nicht aus (OLG Hamburg, OLGR 2007, 717, 718; OLG Frankfurt, ZMR 2009, 382, 383; OLG Schleswig, ZMR 2010, 710, 711; Merle in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 20; Heinemann in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 21 Rn. 31 mwN; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 23; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 4. Aufl., § 21 Rn. 91; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 16).
  • AG Düsseldorf, 13.12.2017 - 232 C 99/17

    Wer haftet für auftragslos erteilte Instandsetzungsarbeiten?

    Unaufschiebbar sind lediglich solche Maßnahmen, die zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens für das Gemeinschaftseigentum notwendig sind (OLG Schleswig ZMR 2010, 710).
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